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   OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99   

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https://dejure.org/2000,4462
OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2000 - 4 U 216/99 (https://dejure.org/2000,4462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsbedingungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Altersgrenze; Dienstunfähigkeit; Beamtenklausel; Beurteilung durch den Dienstherrn; Versetzung in den Ruhestand

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2 (1); ; BBG § 42 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; BBG § 42 Abs. 1 S. 1
    Auslegung der Klausel über die Berufsunfähigkeit der wegen ihres Gesundheitszustands vorzeitig ausgeschiedenen Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 (1); BBG § 42 Abs. 1 S. 1
    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der Dienstunfähigkeit - Anknüpfung an Beurteilung des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 754
  • NVersZ 2001, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94

    Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Die Bezugnahme des Oberlandesgerichts Köln auf die Entscheidung BGH VersR 1993, 1220 vermag den Standpunkt des Oberlandesgerichts nicht zu stützen.
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96

    Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • OLG Köln, 23.12.1997 - 5 U 152/97

    Beamtenklausel i.d.F. VerBAV 84, 129

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1998, 1272) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 146/95

    Merkmal der Berufs- und Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
    Ist nach der Zurruhesetzungsverfügung lediglich die besondere Polizeidienstfähigkeit entfallen, so stellt dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine Versetzung in den Ruhestand dar, an welche die entsprechende Klausel der BUZ anknüpft, wenn dort eine Zurruhesetzung wegen "Dienstunfähigkeit" vorausgesetzt ist; was allgemeine Dienstunfähigkeit meine (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1997, 818).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt und sich dabei auf ein Urteil vom 14. November 2000 (4 U 216/99) berufen, in dem der Senat im Falle einer ähnlich lautenden Beamtenklausel davon ausgegangen war, ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehe diese dahin, dass der Versicherer auf eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit nach § 42 BBG verzichte und sich der Beurteilung des Dienstherrn anschließe.

    Das hat der Senat so bereits in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Urteil vom 14. November 2000 (VersR 2001, 754 = NVersZ 2001, 360 = r + s 2001, 345) in bewusster Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Köln (VersR 1998, 1272) entschieden.

    Unschädlich ist auch, dass nach der im Streitfall maßgebenden Fassung der Beamtenklausel Berufsunfähigkeit nur gegeben ist, wenn der Beamte - anders als im Falle des Senatsurteils vom 14. November 2000 (a.a.O.) -wegen "allgemeiner" Dienstunfähigkeit entlassen wird, denn damit wird lediglich auf die für den Regelfall maßgebliche Legaldefinition der Dienstunfähigkeit in § 42 Abs. 1 S. 1 BBG Bezug genommen.

    Ist danach die "wegen Dienstunfähigkeit" erfolgte Zurruhesetzung der Klägerin für die Beklagte bindend, wäre nach der Rechtsprechung des Senats gleichwohl zugunsten der Beklagten zu erkennen, wenn die gesundheitlichen Gründe lediglich vorgeschoben wären und nicht den eigentlichen Grund für die Pensionierung darstellten (Senat VersR 2001, 754 = NVersZ 2001, 360 = r + s 2001, 345).

  • LG Dortmund, 03.03.2016 - 2 O 210/14

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer

    Diese Regelung enthält eine unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer Beamter ist und allein wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte und nicht aus anderen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist (BGH, IV a ZR 74/88, Urteil vom 14.06.1989 = NJW-RR 1989, 1050, BGH, IV ZR 221/96, Urteil vom 22.10.1997 = VersR 1997, 1520, BGH, IV ZR 196/94, Urteil vom 05.07.1995 = VersR 1995, 1174, OLG Düsseldorf, 4 U 216/99, Urteil vom 14.11.2000 = NVersZ 2001, 360, KG Berlin, 6 U 193/01, Urteil vom 11.06.2002 = VersR 2003, 718, a.A. OLG Nürnberg, 8 U 1208/02, Urteil vom 20.02.2003 = VersR 2003, 1028, OLG Frankfurt, 7 U 204/04, Urteil vom 01.02.2006 = RuS 2008, 122).

    Nur dieses Verständnis wird auch dem normalen Versicherungsnehmer erkennbaren Sinn und Zweck der Beamtenklausel gerecht, die Feststellung der Berufsunfähigkeit zu vereinfachen und Versorgungslücken zu vermeiden (OLG Düsseldorf, 4 U 216/99).

  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte

    Teilweise wird hierbei der nach üblichem Sprachgebrauch auf eine unwiderlegbare Vermutung hinweisende Ausdruck "gilt" verwendet (anders in den vom BGH am 05.07.1995 und vom OLG Düsseldorf am 14.11.2000 entschiedenen Fällen, VersR 1995, 1174 bzw. r + s 2001, 345).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02

    Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand

    Allein schon wegen der insoweit bestehenden Bindungswirkung der Entscheidung des Dienstherrn muss die Beklagte von einer vorzeitigen Pensionierung des Klägers wegen krankheitsbedingten Verlusts der allgemeinen Dienstfähigkeit ausgehen (vg.1. Senat VersR 2001, 754).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 174/02

    Berufsunfähigkeit eines Gerichtsvollziehers - Bedeutung einer sog. Beamtenklausel

    Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften begründet nur dann eine unwiderlegliche Vermutung für Berufsunfähigkeit i.S. des privaten Versicherungsrechts, wenn der Versicherungsvertrag eine sog. Beamtenklausel enthält, die genau diese Verknüpfung herstellt (vgl. dazu BGH VersR 1989, 903, 905; VersR 1995, 1174, 1176; VersR 1997, 1520; Senat VersR 2001, 754 und Urt. v. 29.4.03 - 4 U 175/02).
  • LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beamtenklausel - Vermutung der Berufsunfähigkeit

    Auch diese Frage war bereits Streitpunkt bei gerichtlichen Entscheidungen in den entschieden werden musste bei Vorliegen mehrerer Gründe, ob die Entlassung aufgrund des Gesundheitszustandes wenigstens der entscheidende Grund gewesen sein muss (siehe etwa OLG Koblenz, RUS 98, 127, OLG Düsseldorf, VersR 01, 754).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Dienstunfähigkeit

    Ob darüber hinaus (vgl. OLG Düsseldorf zfs 2001, 469), kann offen bleiben.
  • LG Wuppertal, 18.07.2002 - 7 O 419/01

    Anspruch auf Rentenzahlung aus einer Kapitallebensversicherung unter Einschluss

    Diese Rechtsprechung ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (vgl. z. B. Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.11.2000 in 4 U 216/99 = 7 O 191/99 Landgericht Wuppertal.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 185/02
    Allein schon wegen der insoweit bestehenden Bindungswirkung der Entscheidung des Dienstherrn muss die Beklagte von einer vorzeitigen Pensionierung des Klägers wegen krankheitsbedingten Verlusts der allgemeinen Dienstfähigkeit ausgehen (vg.1. Senat VersR 2001, 754).
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